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Wohnraummietrecht

  • Entwurf und Überprüfung von Mietverträgen
  • Klärung der Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
  • Beratung bei der Durchführung von Räumungs- und Zahlungsklagen (z.B. Kündigung wegen Eigenbedarf, Kündigung wegen Zahlungsverzug)
  • Überprüfung von Schönheitsreparaturklauseln
  • Beratung bei Mieterhöhung/ Mietminderung

Interessante Urteile

Mieterhöhung

Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 11.03.2009 (AZ: VIII ZR 74/08) müssen Vermieter für eine ordnungsgemäße Mieterhöhung keinen Mietspiegel beifügen, wenn dieser allgemein zugänglich ist. Allgemein zugänglich kann der Mietspiegel auch dann sein, wenn er im Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann. Dann ist es dem Mieter zumutbar, auf diesen Mietspiegel zuzugreifen.

Urteile des BGH finden Sie unter http://www.bundesgerichtshof.de

Kündigungssperrfristen bei Wohnungsumwandlung

Wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigt, weil er die Wohnung für eine Betreuungsperson benötigt, die nicht dem Haushalt des Vermieters angehört, sind laut einem Urteil des BGH vom 11.03.2009 (AZ VIII ZR 127/08) die Sperrfristen des § 577 a BGB nach Wohnungsumwandlung nicht anzuwenden.

Urteile des BGH finden Sie unter: http://www.bundesgerichtshof.de

Schönheitsreparaturen/ Renovierung bei Auszug aus der Mietwohnung:

Viele Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Das bekannteste BGH-Urteil dürfte das zur Unwirksamkeit von so genannten Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen sein (BGH Urteil vom 23.06.2004, AZ: VIII ZR 361/03). Doch der BGH hat auch andere Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt.

Urteile des BGH finden Sie unter http://www.bundesgerichtshof.de

Lassen Sie Ihren Mietvertrag anwaltlich überprüfen. So erlangen Sie Klarheit über die Renovierungspflicht.

Lassen Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Farbanstrich in der Mietwohnung:

„Farbwahlklausel“ in Wohnraummietvertrag ist unwirksam

Mit Urteil vom 18.6.2008 hat der BGH (AZ: VIII ZR 224/07) entschieden, dass der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses den Farbanstrich selbst wählen darf.

Ist in einem Formularmietvertrag eine Klausel enthalten, wonach der Mieter bereits während der Mietzeit „helle, deckende und neutrale Farben“ zu verwenden hat, wird der Mieter dadurch unangemessen benachteiligt und seine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ist insgesamt unwirksam.

BGH Urteil vom 18.6.2008 AZ: VIII ZR 224/07
Urteile des BGH finden Sie unter http://www.bundesgerichtshof.de

BGH-Urteil zum Schadensersatz bei Rauchen in der Mietwohnung

Nach dem Urteil des BGH vom 05.03.2008 (AZ: VIII ZR 37/07) begründet das exzessive Rauchen in einer Mietwohnung nur dann einen Schadensersatzanspruch des Vermieters, wenn sich die durch das Rauchen verursachte Verschlechterung der Wohnung nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 3 S. 3 der Zweiten Berechungsordnung (wie Tapezieren und Streichen) beseitigen lässt, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten notwendig sind.
Urteile des BGH finden Sie unter http://www.bundesgerichtshof.de

Was passiert mit der Mietkaution bei Insolvenz des Vermieters?

BGH Urteil vom 20.12.2007 (AZ: IX ZR 132/06)
Urteile des BGH finden Sie unter http://www.bundesgerichtshof.de

Legt der Vermieter gemäß der gesetzlichen Bestimmung (§ 551 Abs. 3 BGB) die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen an, ist der Mieter bei Insolvenz des Vermieters auf der sicheren Seite.

Hat der Vermieter aber gegen diese Bestimmung verstoßen, stellt der Anspruch des Mieters auf Zahlung der Kaution nur eine einfache Insolvenzforderung dar, was schlimmstenfalls bedeuten kann, dass der Mieter leer ausgeht.

Mietrecht: Haltung von Kleintieren in Mietwohnung

In formularmäßigen Mietverträgen sind Klauseln, wonach jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, unwirksam. Ein Zustimmungserfordernis des Vermieters, das auch für die Haltung von Kleintieren (z.B. Fische, Hamster) gilt, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können, benachteiligt den Mieter unangemessen. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Nur in Ausnahmefällen kann der Vermieter die Haltung untersagen.

BGH, Urteil vom 14.11.2007 AZ: VIII ZR 340/06
Urteile des BGH finden Sie unter http://www.bundesgerichtshof.de


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