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Maklerrecht
Interessante UrteileMit Urteil vom 13.12.2007, AZ: III ZR 163/07 hat der BGH entschieden, dass die nur vorübergehende Aufgabe der Absicht des Kunden eines Nachweismaklers, das angebotene Objekt zu erwerben, nur ausnahmsweise zur Unterbrechung des notwendigen Ursachenzusammenhangs zwischen der Maklerleistung und dem Erfolgseintritt führt. Die erforderliche Deckungsgleichheit zwischen dem geschlossenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Vertrag kann auch dann bestehen, wenn der Maklerkunde, anders als in dem Maklerangebot vorgesehen, kein Alleineigentum erwirbt, sondern lediglich ein hälftiges Miteigentum verbunden mit Teil- und Wohnungseigentum. Urteile des BGH finden Sie unter http://www.bundesgerichtshof.de/ |
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